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Jahresabschluss

Gewinnermittlung

Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss mit zugehörigen Steuererklärungen zu erstellen, denn der Jahresabschluss dient als Grundlage der Gewinnermittlung und damit dem zu versteuernden Betrag. Darüber hinaus ist der Jahresabschluss für den Unternehmer das aussagekräftige Instrument für zukünftige unternehmerische Entscheidungen. Durch die Analyse des Jahresabschlusses mit zugehörigen Kennzahlen, erhalten sowohl der Unternehmer, als auch Gläubiger und mögliche Investoren einen Überblick über den wirtschaftlichen Erfolg.

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Wir fertigen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und beraten Sie bei Optimierungsentscheidungen. Grundlage für die Jahresabschlusserstellung ist die Finanzbuchhaltung. Für uns ist dabei unerheblich, ob von Ihnen selbst erstellt oder durch unserer Kanzlei. Zudem gehört für uns zu einer Jahresabschlusserstellung auch ein ausführliches Abschlussgespräch, um den Jahresabschluss aussagekräftig und verständlich zu erläutern. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei Ihren Bankgesprächen.

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Darüber hinaus übernehmen wir gerne für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die keinen persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafter haben, die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Offenlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.

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